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Fragen zur Kirchensteuer

Im unten stehenden Dokument finden Sie einen Flyer zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um die Kirchensteuer:

  1. Handelt es sich bei der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer um eine neue Kirchensteuer?
  2. Warum erfolgt eine Änderung im Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer?
  3. Warum kommt das automatische Verfahren erst jetzt - sechs Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer - zur Anwendung?
  4. Welche Vorteile bietet das neue automatische Verfahren den Kirchensteuerpflichtigen?
  5. Kann ich vermeiden, dass die Bank bzw. Versicherung von meiner Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft erfährt?
  6. Ich habe meine Bank schon im derzeitigen Übergangsverfahren beauftragt, Kirchensteuer für mich abzuführen. Was muss ich tun?
  7. Wie viel Kirchensteuer muss ich auf meine Kapitalerträge zahlen?
  8. Ich habe meiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Gilt dieser auch für die Kirchensteuer?
  9. Bei der Einkommensteuer kann ich die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) abziehen. Ist der Sonderausgabenabzug auch im neuen Verfahren berücksichtigt?
  10. Wie ist der Datenschutz in dem neuen Verfahren gewährleistet?
  11. Mein Ehepartner und ich haben ein Gemeinschaftskonto, ich bin katholisch, mein Ehepartner konfessionslos. Wie wird unsere Abgeltungssteuer abgeführt?